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Neue Einreisebestimmungen für im Ausland lebende Festlands-Chinesen
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Neue Einreisebestimmungen für im Ausland lebende Festlands-Chinesen
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Ab sofort gelten einige neue Regelungen für die Einreise von Festlandschinesen nach Taiwan.
Unter folgenden Bedingungen können Festlands-Chinesen, die im Ausland leben, ein Touristen Visum beantragen:
1) Chinesen, die momentan im Ausland studieren
2) Chinesen mit einer Arbeitserlaubnis, die seit mehr als einem Jahr im Ausland, in Hongkong oder Macao leben
3) Chinesen mit permanentem Wohnsitz im Ausland
4) Eheleute und direkte Verwandte der oben genannten Personen.
Die oben aufgeführten Personen können das Visum nicht nur über Reisebüros beantragen, sondern auch direkt beim Konsulat bzw. der Vertretung der Republik China. Nach der Überprüfung durch die Behörden im Ausland werden die Dokumente zur Genehmigung an die Nationale Einwanderungsbehörde weitergegeben.
Die nationale Einwanderungsbehörde leitet die Genehmigung/Ablehnung an das Reisebüro bzw. Behörde im Ausland weiter, die diese dann dem Antragsteller aushändigt.
Die Bürgschaft in Höhe von NT$ 100,000 durch das Reisebüro entfallen für die oben aufgeführten Personen für die Beantragung eines Touristen-Visums.
Weiter Informationen finden Sie auf folgender Seite: http://admin.taiwan.net.tw/indexc.asp
Für Fragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an die Taipeh Vertretung. Adressen und Telefonnummern finden Sie hier.
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