Zu "Meine Notizen" hinzufügenAusreise
Mit Ausnahme der im Folgenden genannten Fälle ist das Ausfüllen einer schriftlichen Zollerklärung ("Outbound Passenger's Declaration") freiwillig. Ausreisende müssen der Zollbehörde eine schriftliche Erklärung einreichen, wenn sie folgende Artikel mit sich führen:
- Ausländische Währungen, New Taiwan Dollarscheine oder Gold- oder Silberschmuck, die die erlaubten Mengen übersteigen;
- Gold- und/oder Silberschmuck und, im Falle einer Ausreise innerhalb von sechs Monaten nach Einreise, bei der Einreise deklarierte, jedoch während des Aufenthalts nicht in Anspruch genommene Beträge in ausländischen Währungen;
- Warenmuster und/oder zollpflichtige Artikel (Kameras, Tonbandgeräte, Rechner usw.), deren zollfreie Wiedereinfuhr zu einem späteren Zeitpunkt beabsichtigt ist;
- Datenträger wie Magnetbänder, Magnetdisketten, Disketten, Lochkarten, Lochstreifen usw. Wenn bei ausreisenden Passagieren, die bei der Einreise keine Zollerklärung abgegeben haben, Mengen an Gold und/oder Silber und Beträge in NT-Dollarscheinen und/oder Beträge in ausländischen Währungen entdeckt werden, welche die erlaubten Mengen übersteigen, werden die über dem Erlaubten liegenden Mengen beschlagnahmt und die betreffenden Personen mit gesetzlich festgelegten Strafen belegt.
Die Obergrenzen hinsichtlich der Mengen an Gold- und/ oder Silberschmuck sowie von Bargeld, die ein Passagier bei der Ausreise aus der Republik China mit sich führen darf, sind wie folgt festgesetzt:
- Bis zu 62,5 Gramm (bzw. 2 Standardtaels) Goldschmuck oder -münzen;
- bis zu 625 Gramm (bzw. 20 Standardtaels) Silberschmuck oder -münzen;
- Banknoten im Wert von bis zu US$ 5.000 oder einem entsprechenden Betrag in anderen Währungen;
- bis zu 20 Scheinen bzw. Münzen von im Umlauf befindlichen New Taiwan Dollar.
Zu den Artikeln, die nicht außer Landes genommen werden dürfen, zählen Bücher, Schallplatten, Videobänder usw., die ohne entsprechende Erlaubnis neu aufgelegt oder kopiert wurden, ferner echte chinesische Antiquitäten, alte Münzen und Malereien sowie Gegenstände, deren Einfuhr verboten ist, z.B. Schusswaffen, Drogen, Falschgeld, Schmuggelware.