Einreise

Persönliche Gegenstände sind zollfrei, jedoch müssen Stereogeräte und Fernseher deklariert werden. Pro Person können eine Flasche mit bis zu einem Liter Alkohol, 25 Zigarren, 200 Zigaretten oder ein Pfund Tabak zollfrei nach Taiwan eingeführt werden.

Bei der Einfuhr zoll-pflichtiger Waren ist eine Zollerklärung erforderlich. Goldimporte von mehr als 62,5 Gramm müssen verzollt werden. Pro Passagier dürfen nicht mehr als NT$ 60.000 und ausländische Währungen im Wert von nicht mehr als US$ 10.000 in Bargeld eingeführt werden. Jeder nicht deklarierte Betrag, der diese Summe übersteigt, wird konfisziert. Einreisende, die mehr Bargeld einführen wollen, sollten vor der Einreise beim Finanzministerium einen entsprechenden Antrag stellen.

Waren des persönlichen Gebrauchs dürfen im Wert von bis zu NT$ 20.000 für Erwachsene und NT$ 10.000 für Personen unter 20 Jahren zollfrei eingeführt werden.

Der Import, Gebrauch, Besitz oder Verkauf der folgenden Artikel ist verboten; es werden hohe Strafen bei Zuwiderhandlung verhängt:

  • Falschgeld oder Ausrüstung zu seiner Herstellung;
    Spielzeugautomaten oder ausländische Lotteriescheine;
    obszönes oder anstößiges Material
  • Schusswaffen oder Waffen jeglicher Art (einschließlich Luftgewehre) und Munition
  • alle Drogen und Narkotika, die nicht ärztlich verschrieben oder nicht medizinischer Natur sind (einschließlich Marihuana)
  • Spielzeuggewehre
  • Artikel, welche Patentrechte, Designs, Handelsmarken oder Urheberrechte einer dritten Seite verletzten;
    durch andere Gesetze spezifizierte Schmuggelware, z.B. Früchte, Fleischprodukte usw.
  • Haus- und andere Tiere.

Ausreise

Mit Ausnahme der im Folgenden genannten Fälle ist das Ausfüllen einer schriftlichen Zoll-Erklärung („Outbound Passenger’s Declaration“) freiwillig. Ausreisende müssen der Zoll-Behörde eine schriftliche Erklärung einreichen, wenn sie folgende Artikel mit sich führen:

  1.  Ausländische Währungen, New Taiwan Dollarscheine oder Gold- oder Silberschmuck, die die erlaubten Mengen übersteigen;
  2. Gold- und/oder Silberschmuck und, im Falle einer Ausreise innerhalb von sechs Monaten nach Einreise, bei der Einreise deklarierte, jedoch während des Aufenthalts nicht in Anspruch genommene Beträge in ausländischen Währungen;
  3.  Warenmuster und/oder zollpflichtige Artikel (Kameras, Tonbandgeräte, Rechner usw.), deren zollfreie Wiedereinfuhr zu einem späteren Zeitpunkt beabsichtigt ist;
  4. Datenträger wie Magnetbänder, Magnetdisketten, Disketten, Lochkarten, Lochstreifen usw. Wenn bei ausreisenden Passagieren, die bei der Einreise keine Zollerklärung abgegeben haben, Mengen an Gold und/oder Silber und Beträge in NT-Dollarscheinen und/oder Beträge in ausländischen Währungen entdeckt werden, welche die erlaubten Mengen übersteigen, werden die über dem Erlaubten liegenden Mengen beschlagnahmt und die betreffenden Personen mit gesetzlich festgelegten Strafen belegt.

Die Obergrenzen hinsichtlich der Mengen an Gold- und/ oder Silberschmuck sowie von Bargeld, die ein Passagier bei der Ausreise aus der Republik China mit sich führen darf, sind wie folgt festgesetzt:

  1. Bis zu 62,5 Gramm (bzw. 2 Standardtaels) Goldschmuck oder -münzen;
  2. bis zu 625 Gramm (bzw. 20 Standardtaels) Silberschmuck oder -münzen;
  3. Banknoten im Wert von bis zu US$ 10.000 oder einem entsprechenden Betrag in anderen Währungen;
  4. bis zu 20 Scheinen bzw. Münzen von im Umlauf befindlichen New Taiwan Dollar.

Zu den Artikeln, die nicht außer Landes genommen werden dürfen, zählen Bücher, Schallplatten, Videobänder usw., die ohne entsprechende Erlaubnis neu aufgelegt oder kopiert wurden, ferner echte chinesische Antiquitäten, alte Münzen und Malereien sowie Gegenstände, deren Einfuhr verboten ist, z.B. Schusswaffen, Drogen, Falschgeld, Schmuggelware.


Kontakt

Für weitere Zollbestimmungen wenden Sie sich bitte an die Zolldirektion:

Directorate General of Customs
13 Tacheng St., Taipei

Telefon: (02) 2550 5500

Links:
www.customs.gov.tw

 

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